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   LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1416/96   

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LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1416/96 (https://dejure.org/1999,25152)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.04.1999 - 13 Sa 1416/96 (https://dejure.org/1999,25152)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. April 1999 - 13 Sa 1416/96 (https://dejure.org/1999,25152)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Auszug aus LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1416/96
    Der Kläger meint unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes vom 07.02.1990 - 2 AZR 359/89 - und vom 31.01.1996 - 2 AZR 68/95 -;, daß eine Kündigung allein wegen des Verlustes oder dem Entzug der Flugzeugführererlaubnis nicht rechtmäßig sei, wenn mit Erteilung einer Erlaubnis bzw. der Verlängerung der Erlaubnis in absehbarer Zeit gerechnet werden kann.

    Die Beklagte meint, das Bundesarbeitsgericht übersehe in seiner Entscheidung vom 31.01.1996 - 2 AZR 68/95 - im Rahmen der vorgenommenen Darlegungs- und Beweislastverteilung, daß der Arbeitgeber zum Ablauf der von Sachverständigen des Luftfahrt-Bundesamtes vorgenommenen Überprüfungen nichts vortragen könne.

    Dem Flugzeugführer als Arbeitnehmer wiederum ist das Erbringen seiner geschuldeten Arbeitsleistung ohne gültige Fluglizenz rechtlich unmöglich (vgl. BAG Urt. v. 31.01.1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139 = AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung unter II 2 der Gründe).

    Zwar kann allein der Verlust oder der Entzug der Fluglizenz die ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen noch nicht rechtfertigen; vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes u. a. auch zu berücksichtigen, inwieweit für den Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung mit Erteilung einer Erlaubnis in absehbarer Zeit zu rechnen ist und/oder ob nicht bei Fehlen einer Erlaubnis eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist (vgl. BAG Urt. v. 31.01.1996 - 2 AZR 68/95 - a.a.O. m. w. N.).

    Anders als das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 31.01.1996 - 2 AZR 68/95 - a.a.O. unter II 4 a der Gründe ist die Berufungskammer der Ansicht, daß die Beklagte im Rahmen der ihr obliegenden Darlegungs- und Beweislast nicht die Rechtmäßigkeit des Wegfalls der Flugzeugführererlaubnis des Klägers infolge unzweifelhaftem Nichtbestehens der Emeuerungs-Checks darzulegen und zu beweisen hat, weil diese Emeuerungs-Checks Teil des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auf Erteilung bzw. Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Erlaubnis zum Führen eines Verkehrsflugzeuges sind.

  • BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch auflösende Bedingung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1416/96
    Zu berücksichtigen sind auch solche Arbeitsplätze, bei denen im Zeitpunkt des Eintritts des Verlustes oder des Entzugs der Fluglizenz feststeht, daß sie in absehbarer Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist frei werden, sofern die Überbrückung dieses Zeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist (vgl. BAG Urt. v. 11.10.1995 - 7 AZR 119/95 - BAGE 81, 148 = AP Nr. 20 zu § 620 BGB Bedingung, unter 2 der Gründe m. w. N.).

    Sie schafft keine freien Arbeitsplätze, auf denen der Arbeitnehmer künftig beschäftigt werden kann (vgl. BAG Urt. v. 11.10.1995 - 7 AZR 119/95 - a.a.O.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1416/96
    im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Verpflichtungsklage auf Erteilung der Verlängerung sind Prüfungen verwaltungsgerichtlichem Rechtsschutz zugänglich (vgl. BVerfG NJW 1991, 2005,2006 [BVerfG 17.04.1991 - 1 BvR 419/81] ).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1416/96
    Der Arbeitgeber genügt daher der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt oder lediglich ein Werturteil abgibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (vgl. BAG Urt. v. 26.01.1995 - 2 AZR 649/94 - BAGE 79, 176 = AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung unter II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

    Auszug aus LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1416/96
    Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung setzt aber das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes voraus (BAGE 25, 278, 289 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, unter III 2 a der Gründe), dessen Anforderungen der Arbeitnehmer nach seinen fachlichen und berufspraktischen Kenntnissen gewachsen ist.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1416/96
    Der Kläger hat den geltend gemachten Weiterbe schäftigungsanspruch unter Bezugnahme auf den Beschluß des Großen Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 27.02.1987 (GS 1/84) begründet.
  • BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 359/89

    Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis

    Auszug aus LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1416/96
    Der Kläger meint unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes vom 07.02.1990 - 2 AZR 359/89 - und vom 31.01.1996 - 2 AZR 68/95 -;, daß eine Kündigung allein wegen des Verlustes oder dem Entzug der Flugzeugführererlaubnis nicht rechtmäßig sei, wenn mit Erteilung einer Erlaubnis bzw. der Verlängerung der Erlaubnis in absehbarer Zeit gerechnet werden kann.
  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 460/99

    Kündigung eines Flugkapitäns wegen Nichtbestehens der Überprüfungsflüge -

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. April 1999 - 13 Sa 1416/96 - aufgehoben, soweit es auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 14. November 1995 zum 30. Juni 1996 erkannt hat.
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